WIR KÜMMERN UNS UM DIE ABWICKLUNG MIT IHRER KRANKENKASSE
Nutzen Sie Ihre Rechte im europäischen Binnenmarkt. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Kommunikation und Abrechnung mit Ihren Versicherungsträgern.
Versicherungsstatus im Überblick
Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte
Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Versicherten Behandlungen im EU-Ausland bis zu dem Betrag zu erstatten, den sie auch bei einer Inlandbehandlung leisten müssten.
- Gilt für vertragsgemäße zahnmedizinische Leistungen
- Einschränkung: Rein privatärztliche oder medizinisch nicht anerkannte Leistungen können ausgeschlossen sein
- Zahnersatzversorgungen sind in der Regel genehmigungspflichtig
Kostenübernahme für Privatversicherte
Für privat versicherte Patienten und Zusatzversicherte gibt es keine einheitlichen pauschalen Vorgaben des Gesetzgebers.
- Der Erstattungsanspruch richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und Tarif
- Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn den konkreten Leistungsumfang direkt mit Ihrer PKV oder Zusatzversicherung zu klären
Der Heil- und Kostenplan (HKP) & Genehmigung
Genehmigungspflicht durch den Leistungsträger
Vor Beginn zahnärztlicher Maßnahmen muss der von unserer Klinik erstellte Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden:
- GOZ-konforme Erstellung: Sie erhalten einen detaillierten Kostenvoranschlag, der der deutschen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) entspricht. So ist eine problemlose Prüfung und Einreichung bei Ihrer Kasse möglich.
- Rechtssicherheit: Die Kasse bestätigt Ihnen vorab schriftlich die Bewilligung sowie den konkreten prozentualen oder festen Zuschussanteil.
- Full-Service-Support: Unsere Kundenberater beantworten Ihre Fragen zur Rückerstattung und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Zahlungsabwicklung & Sonderregelung
Wie die Abrechnung bei uns funktioniert
Üblicherweise müssen Patienten die Kosten einer Auslandsbehandlung vorab selbst tragen und anschließend einfordern. Bei uns gibt es entscheidende Erleichterungen:
- Nach Abschluss der jeweiligen Behandlung erhalten Sie eine detaillierte, quittierte Rechnung.
- Dank der Zusammenarbeit mit den Kassen und der Möglichkeit einer Direktabrechnung (nach einfacher Abtretungserklärung/Einwilligung) ziehen wir den von Ihrer Kasse übernommenen Zuschuss direkt bei der Endabrechnung ab.
- Sie müssen den Kassenanteil nicht in voller Höhe vorstrecken, sondern zahlen lediglich Ihren verbleibenden Eigenanteil – aufgeteilt nach unseren fairen Behandlungsetappen (siehe Menüpunkt „Zahlungen“).