Imperial Dental - Kostenübernahme & Krankenkassen

WIR KÜMMERN UNS UM DIE ABWICKLUNG MIT IHRER KRANKENKASSE

Nutzen Sie Ihre Rechte im europäischen Binnenmarkt. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Kommunikation und Abrechnung mit Ihren Versicherungsträgern.

EU-Patientenmobilitätsrichtlinie: Für gesetzlich versicherte Patienten gilt die freie Arztwahl in allen EU-Mitgliedstaaten. Maßgeblich ist die Patientenmobilitätsrichtlinie des Bundesministeriums für Gesundheit.

Versicherungsstatus im Überblick

Gesetzliche Kassen
EU-Recht & Festzuschüsse

Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Versicherten Behandlungen im EU-Ausland bis zu dem Betrag zu erstatten, den sie auch bei einer Inlandbehandlung leisten müssten.

  • Gilt für vertragsgemäße zahnmedizinische Leistungen
  • Einschränkung: Rein privatärztliche oder medizinisch nicht anerkannte Leistungen können ausgeschlossen sein
  • Zahnersatzversorgungen sind in der Regel genehmigungspflichtig
Private Kassen
Individueller Vertrag

Kostenübernahme für Privatversicherte

Für privat versicherte Patienten und Zusatzversicherte gibt es keine einheitlichen pauschalen Vorgaben des Gesetzgebers.

  • Der Erstattungsanspruch richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag und Tarif
  • Wir empfehlen, vor Behandlungsbeginn den konkreten Leistungsumfang direkt mit Ihrer PKV oder Zusatzversicherung zu klären

Der Heil- und Kostenplan (HKP) & Genehmigung

Wichtiger Ablaufschritt
Vor Behandlungsbeginn erforderlich

Genehmigungspflicht durch den Leistungsträger

Vor Beginn zahnärztlicher Maßnahmen muss der von unserer Klinik erstellte Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden:

  • GOZ-konforme Erstellung: Sie erhalten einen detaillierten Kostenvoranschlag, der der deutschen GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) entspricht. So ist eine problemlose Prüfung und Einreichung bei Ihrer Kasse möglich.
  • Rechtssicherheit: Die Kasse bestätigt Ihnen vorab schriftlich die Bewilligung sowie den konkreten prozentualen oder festen Zuschussanteil.
  • Full-Service-Support: Unsere Kundenberater beantworten Ihre Fragen zur Rückerstattung und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

Zahlungsabwicklung & Sonderregelung

Keine hohe Vorleistung nötig
Entlastung für Ihr Budget

Wie die Abrechnung bei uns funktioniert

Üblicherweise müssen Patienten die Kosten einer Auslandsbehandlung vorab selbst tragen und anschließend einfordern. Bei uns gibt es entscheidende Erleichterungen:

  • Nach Abschluss der jeweiligen Behandlung erhalten Sie eine detaillierte, quittierte Rechnung.
  • Dank der Zusammenarbeit mit den Kassen und der Möglichkeit einer Direktabrechnung (nach einfacher Abtretungserklärung/Einwilligung) ziehen wir den von Ihrer Kasse übernommenen Zuschuss direkt bei der Endabrechnung ab.
  • Sie müssen den Kassenanteil nicht in voller Höhe vorstrecken, sondern zahlen lediglich Ihren verbleibenden Eigenanteil – aufgeteilt nach unseren fairen Behandlungsetappen (siehe Menüpunkt „Zahlungen“).